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VFKMMMPA

Der "Verein zur Förderung von Kontakten zwischen an Multiplem Myelom erkrankter Menschen, deren Partnern und Angehörigen (VFKMMMPA)" fördert  Kontakte zwischen am Multiplen Myelom erkrankten Menschen, deren Partnern und Angehörigen, und kümmert sich um deren psychische und seelische Gesundheit.

Im Schlangenhöfchen 4
51427 Bergisch Gladbach
Telefon: ‭+49 (0) 170 3853184‬
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Aktuelle Satzung

Vorstand

Peter Steinbuck
Vorsitzender

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Tel.: +49 (0)1573 472 97 48

 

Georg Raida
stellv. Vorsitzender


Dr. Petr Svoboda
Kassenwart

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Tel.: +49 (0) 176 78507638.

Anna Müller
Schriftführerin

Unsere Ziele

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Er unterstützt Personen, die an der Krankheit Multiples Myelom (zurzeit noch unheilbarer Knochenmark-Krebs) erkrankt sind und um ihre Partner und Angehörigen zusammen zu bringen, damit sie Vertrauen zueinander gewinnen, um sich austauschen zu können. Es ist auch so, dass Erkrankte mit ihren Partnern und umgekehrt nicht immer offen sprechen wollen, um diese nicht zu belasten. Deshalb ist dieser Verein notwendig, da sich dann Partner mit Partnern, Angehörige mit Angehörigen und Erkrankte mit Erkrankten aussprechen können. Außerdem wird der Verein Öffentlichkeitsarbeit leisten, um die Krankheit bekannter zu machen.

Finanzierung - Spenden

Der Verein finanziert sich aus Zuwendungen und Spenden.

Durch diese Mittel werden Veranstaltungen organisiert, auf denen die Mitglieder Zeit haben sich kennen zu lernen. Diese Veranstaltungen können eintägige oder mehrtägige Fahrten sein, auf denen die Mitglieder verpflegt und nächtlich untergebracht werden können oder auch nur ein gemeinsames Essen in großer Runde. Diese Veranstaltungen haben in der Regel einen Bezug zur Gesundheits-Förderung durch begleitende Vorträge oder Schulungen.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des VFKMMMPA dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des Zweckes des Vereins keinerlei vermögensrechtliche Ansprüche gegen diesen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Gem. Bescheid des Finanzamts Bergisch Gladbach vom 23.08.2024, StNr. 204/5815/0868 VBZ 11, wurde bestätigt, dass die Satzung die Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO erfüllt. 

Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Bis 300 € ist eine Spenden-Bescheinigung für das Finanzamt nicht mehr notwendig. Der Überweisungsbeleg reicht aus. Darüber erhalten Sie von uns eine entsprechende Spendenbescheinigung. Dazu geben Sie bitte in der Überweisung Ihren Namen und die volle Adresse an. Ab 500 € werden Sie persönlich in unserer Transparenz-Liste, die wir einmal jährlich veröffentlichen, genannt.

Spendenkonto:

Kontoinhaber: VFKMMMPA
IBAN: DE10 3705 0299 0159 2802 47
BIC: COKSDE33XXX

Mitglied werden

Ordentliche Mitglieder können alle betroffenen Personen werden, die zu dem Kreis der unter § 2 unserer Satzung genannten Personen (Patient:innen, Partner:innen, Angehörige) gehören.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich, in der das Mitglied die Satzung anerkennt. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ablehnungen müssen nicht begründet werden.

Die Aufnahme wird wirksam mit dem Eintrag in die Mitgliederliste. Der Verein stellt hierfür ein Antrags-Formular zur Verfügung.

Termin-Kalender des MM-Selbsthilfe-Vereins VFKMMMPA 2026

Diese MM-Selbsthilfe-Gruppentreffen sind für Mitglieder des Vereins. Mitglieder erhalten ein paar Tage vor dem Treffen einen Zugangs-Link.

Hier sind die geplanten Termine zum herunterladen

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