Mitglied werden
Ordentliche Mitglieder können alle betroffenen Personen werden, die zu dem Kreis der unter § 2 unserer Satzung genannten Personen (Patient:innen, Partner:innen, Angehörige) gehören.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich, in der das Mitglied die Satzung anerkennt. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ablehnungen müssen nicht begründet werden.
Die Aufnahme wird wirksam mit dem Eintrag in die Mitgliederliste. Der Verein stellt hierfür ein Antrags-Formular zur Verfügung.