Finanzierung - Spenden
Der Verein finanziert sich aus Zuwendungen und Spenden.
Durch diese Mittel werden Veranstaltungen organisiert, auf denen die Mitglieder Zeit haben sich kennen zu lernen. Diese Veranstaltungen können eintägige oder mehrtägige Fahrten sein, auf denen die Mitglieder verpflegt und nächtlich untergebracht werden können oder auch nur ein gemeinsames Essen in großer Runde. Diese Veranstaltungen haben in der Regel einen Bezug zur Gesundheits-Förderung durch begleitende Vorträge oder Schulungen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des VFKMMMPA dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des Zweckes des Vereins keinerlei vermögensrechtliche Ansprüche gegen diesen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Gem. Bescheid des Finanzamts Bergisch Gladbach vom 23.08.2024, StNr. 204/5815/0868 VBZ 11, wurde bestätigt, dass die Satzung die Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO erfüllt.
Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Bis 300 € ist eine Spenden-Bescheinigung für das Finanzamt nicht mehr notwendig. Der Überweisungsbeleg reicht aus. Darüber erhalten Sie von uns eine entsprechende Spendenbescheinigung. Dazu geben Sie bitte in der Überweisung Ihren Namen und die volle Adresse an. Ab 500 € werden Sie persönlich in unserer Transparenz-Liste, die wir einmal jährlich veröffentlichen, genannt.
Spendenkonto:
Kontoinhaber: VFKMMMPA
IBAN: DE10 3705 0299 0159 2802 47
BIC: COKSDE33XXX